Der ideale Staat

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Dies Ist der Staat, so wie Ich ihn mir vorstelle. Aufbau:

1. Bundespräsident

2. Parlament

3. Regierung

4. Justiz

1. Der Bundespräsident wird gewählt von einem Gremium, das zu gleichen Teilen aus Regierung, Parlament und Justiz besteht. Er hat im wesentlichen die gleichen Aufgaben wie der heutige Präsident. Neu Ist, daß er jederzeit alle Mitglieder der Regierung, des Parlaments und der Justiz entlassen kann. Er muß dies allerdings ausführlich begründen. Dagegen kann er keine Neuen aus eigener Macht ernennen. Das geschieht nur so, wie im folgenden beschrieben.

2. Das Parlament ist eine tatsächliche Volksvertretung und nicht wie heute eine Parteienvertretung. Deshalb dürfen die Parlamentarier in den letzten 5 Jahren keiner Interessengemeinschaft (insbesondere keiner Partei) mehr angehören. Folglich kann sich jeder Bürger als Parlamentarier bewerben. Er wird dann nach seiner Bewerbung von den Bezirksregierungen auf einer Liste veröffentlicht, und dann wie bisher von der Bevölkerung in geheimer Wahl benannt. Die Aufgaben des Parlamentes sind: 1. Kontrolle von Regierung und Justiz, 2. Vortragen der Wünsche der Bevölkerung. Die Kontrolle umfaßt Akteneinsicht sowohl bei der Regierung als auch bei der Justiz. Ist eine Akte als geheim eingestuft, muß der Bundespräsident entscheiden, ob sie frei gegeben wird. Wird sie nicht freigegeben, muß er (der Bundespräsident) den Fall eigenständig prüfen.

3. Die Regierung zeigt erhebliche Unterschiede zur heutigen. Der Kanzler wird gewählt von der Mehrheit der Parlamentarier. Er beruft dann seine Minister. - Die Aufgaben der Regierung sind: 1. Erlaß von Gesetzen, 2. Durchführung der Gesetze. - Man sieht, es ist einiges anders. Es gibt keine Koalitionsregierungen mehr, also auch keinen ständigen Koalitionsstreit wie heute, ferner ist die Regierung stark (1), weil sie Gesetze beschließt und durchführt.

4. Die Justiz ist vollkommen unabhängig von der Regierung. Die Richter und Staatsanwälte entscheiden eigenständig über Neueinstellungen, Beförderungen, Versetzungen usw. Die Staatsanwälte sind nicht mehr weisungsabhängig wie bisher.

Amtsdauer: Ganz wichtig ist, daß alle hier genannten Staatsvertreter nur 10 Jahre ein Amt bekleiden dürfen. Das schützt vor Mißbrauch, Erstarrung und Altersstarrsinn. - Diese simple 10-Jahres-Begrenzung ist m. E. die größte Errungenschaft des menschlichen Geistes überhaupt, denn einige/viele Herrscher beginnen Ihr unheilvolles Wirken erst nach diesem 10-Jahres-Zeitraum und stürzen ihre Völker dann in unsägliches Leid. - Ende 

Zu (1): Ein starker Staat deshalb, weil ca. jeder dritte sich heimlich einen

kleinen Hitler wünscht. Um dieser gefährlichen Entwicklung vorzubeugen, 

wäre ein starker, demokratischer Staat angebracht.  

 

 



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